Betreff
Bauleitplanverfahren "L 72" (Satzungsbeschluss)

Bebauungsplanentwurf "Oberer Dorfgraben (L 72)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
1718/2020
Aktenzeichen
61 26 Lau 72
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

1.      zu o. g. Bauleitplanentwurf die Zurücknahme bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.      unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.