Betreff
Bebaungsplanentwurf "Villengebiet Oberstadt – 1.Änderung (O 43/ 1.Ä)"
- Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärungge,. § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
1675/2020
Aktenzeichen
61 26 Ob 43 1. Ä
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

 

1.            die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB,

2.            unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o.g.        Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung   sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i.V.m. § 9               Abs. 4 BauGB,

3.            die Zusammenfassende Erklärungen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB / § 10 Abs. 4               BauGB.