Betreff
Bebaungsplanentwurf "Villengebiet Oberstadt – 1.Änderung (O 43/ 1.Ä)"
- Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärungge,. § 10 Abs. 4 BauGB
- Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärungge,. § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
1675/2020
Aktenzeichen
61 26 Ob 43 1. Ä
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:
1. die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs.
2 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB,
2. unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als
Satzung mit Begründung sowie den Erlass
gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB,
3. die Zusammenfassende Erklärungen
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB / § 10 Abs. 4 BauGB.