Betreff
Diensträder für Angestellte der stadtnahen Betriebe (CDU)
Vorlage
1616/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)
Seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen
Dienstwagen wird das Dienstrad-Leasing immer beliebter. Die 0,25
Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, kann durch einen
Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 9. Januar 2020 nun auch auf Diensträder
angewendet werden. Somit werden Leasing-Diensträder im Fall einer
Gehaltsumwandlung steuerlich stärker gefördert als bisher. Obwohl immer mehr
Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein
Dienstrad-Leasing-Modell anbieten, besteht diese Möglichkeit in den stadtnahen
Gesellschaften leider nicht. Dabei könnten Diensträder dazu beitragen, den
Verkehr zu entlasten, CO2-Emissionen zu vermeiden und das Klima zu
schützen.