Betreff
Diensträder für Angestellte der stadtnahen Betriebe (CDU)
Vorlage
1616/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen Dienstwagen wird das Dienstrad-Leasing immer beliebter. Die 0,25 Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, kann durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 9. Januar 2020 nun auch auf Diensträder angewendet werden. Somit werden Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung steuerlich stärker gefördert als bisher. Obwohl immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Dienstrad-Leasing-Modell anbieten, besteht diese Möglichkeit in den stadtnahen Gesellschaften leider nicht. Dabei könnten Diensträder dazu beitragen, den Verkehr zu entlasten, CO2-Emissionen zu vermeiden und das Klima zu schützen.