Am 28. April diesen Jahres wurde
die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) und der neue Bußgeldkatalog
(BKat) in Kraft gesetzt. Ziel der Novelle ist, die Sicherheit im Straßenverkehr
insbesondere für Radfahrende und Fußgänger*innen zu erhöhen. Mit der neuen StVO
wurden unter anderem Überholabstände zu Radfahrenden klar definiert, das Halten
und Parken auf Geh- und Radwegen neu geregelt und die Strafen für falsch Parken
und Geschwindigkeitsverstöße angehoben.
Die StVO Novelle und der
zugehörige BKat wurden in breiter Beteiligung von Bund und Ländern
verabschiedet und am 28. April in Kraft gesetzt, so dass ab dem Tag die neuen
Regeln und Bußgeldsätze Anwendung finden konnten.
Anfang Juli wurde jedoch bekannt,
dass der neue Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers ungültig ist. Nach und
nach haben daraufhin alle Bundesländer entschieden, wieder nach dem alten
Bußgeldkatalog zu verfahren.