1.   Der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Finanzen- und Beteiligungen und der Haupt- und Personalausschuss und der Stadtrat befürworten die Planung zur Inbetriebnahme stationärer Messanlagen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung.

2.   Der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Finanzen- und Beteiligungen und der Haupt- und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Die Ausgaben zur Unterhaltung der Hardware sowie die Einnahmen sind im HH 2021/2022 ff. vorgesehen.