Betreff
Einführung der Schulsozialarbeit an der neuen Integrierten Gesamtschule (IGS)
Vorlage
0958/2020
Aktenzeichen
51 02
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Schulträgerausschuss nimmt zur Kenntnis und der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Schulsozialarbeit an der neuen IGS ab dem 15.08.2020 eingerichtet und durch einen freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird.

 

 

Problembeschreibung / Begründung:

 

1. Sachverhalt

Zum Schuljahr 2020/21 startet die neue IGS mit vier Zügen. Die Schulsozialarbeit soll ebenfalls zum Schuljahresbeginn in freier Trägerschaft eingeführt werden. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen erfolgt üblicherweise durch einen Zuschuss an den freien Träger in Kofinanzierung der Landeshauptstadt Mainz mit Mitteln des Landesförderprogramms Schulsozialarbeit. Hierfür steht der Landeshauptstadt Mainz ein Budget in Höhe von 313.615 € zur Verfügung, das bereits für die Schulsozialarbeit an den bestehenden Realschulen plus und IGSen ausgeschöpft ist. Eine Budgetanpassung seitens des Landes ist zukünftig laut Entwurfsfassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift beabsichtigt. Konkreteres steht noch nicht fest.

 

2. Lösung

Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird mit Mitteln analog zum bisherigen Verfahren vollständig mit Haushaltmitteln bezuschusst. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit erfolgt durch einen freien Träger der Jugendhilfe, der im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Verwaltung ermittelt wird. Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgt sukzessive mit 0,25 VZÄ im Schuljahr 2020/21, 0,5 VZÄ im Schuljahr 2021/22 bis zu 1,0 VZÄ im Schuljahr 2022/23.

Die Mittel für die Haushaltsjahre 2021/22 werden im kommenden Doppelhaushalt beantragt.

Sobald eine Budgeterhöhung durch das Land erfolgt, werden die Mittel zur Kofinanzierung der Schulsozialarbeit herangezogen und der kommunale Anteil entsprechend reduziert.

 

3. Alternative

·         Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird nicht eingeführt.

·         Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird zu einem unbestimmten Zeitpunkt eingeführt, wenn zusätzliche Mittel des Landes bereitstehen.

·         Die Schulsozialarbeit an anderen weiterführenden Schulen wird um den entsprechenden Stellenanteil reduziert und an der neuen IGS eingesetzt.

 

 

4. Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen

Die Schulsozialarbeit als Leistung der Jugendhilfe ist nach dem SGB VIII verpflichtet, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2020 benötigten Mittel in Höhe von 5.102,- € werden aus dem Teilhaushalt des Amts 51 gedeckt.

 

Für den Doppelhaushalt 2021-2022 werden für folgende Zeiträume folgende Mittel angemeldet:

Für 01.01. bis 31.12.2021              18.140,- €

Für 01.01. bis 31.12.2022              36.280,- €

Die benötigten Mittel werden bei der Leistung L360301002- Schulsozialarbeit und Sachkonto 55990001- Zuweis. lfd. Zw. Soz. Sicher. üb. Ber. veranschlagt.