Der
Schulträgerausschuss nimmt zur Kenntnis und der Jugendhilfeausschuss beschließt,
dass die Schulsozialarbeit an der neuen IGS ab dem 15.08.2020 eingerichtet und
durch einen freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird.
Problembeschreibung / Begründung:
1.
Sachverhalt
Zum Schuljahr 2020/21 startet die neue IGS
mit vier Zügen. Die Schulsozialarbeit soll ebenfalls zum Schuljahresbeginn in
freier Trägerschaft eingeführt werden. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit
an weiterführenden Schulen erfolgt üblicherweise durch einen Zuschuss an den
freien Träger in Kofinanzierung der Landeshauptstadt Mainz mit Mitteln des
Landesförderprogramms Schulsozialarbeit. Hierfür steht der Landeshauptstadt
Mainz ein Budget in Höhe von 313.615 € zur Verfügung, das bereits für die
Schulsozialarbeit an den bestehenden Realschulen plus und IGSen ausgeschöpft
ist. Eine Budgetanpassung seitens des Landes ist zukünftig laut Entwurfsfassung
der entsprechenden Verwaltungsvorschrift beabsichtigt. Konkreteres steht noch
nicht fest.
2.
Lösung
Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird
mit Mitteln analog zum bisherigen Verfahren vollständig mit Haushaltmitteln
bezuschusst. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit erfolgt durch einen freien
Träger der Jugendhilfe, der im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens
durch die Verwaltung ermittelt wird. Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgt
sukzessive mit 0,25 VZÄ im Schuljahr 2020/21, 0,5 VZÄ im Schuljahr 2021/22 bis
zu 1,0 VZÄ im Schuljahr 2022/23.
Die Mittel für die Haushaltsjahre 2021/22
werden im kommenden Doppelhaushalt beantragt.
Sobald eine Budgeterhöhung durch das Land
erfolgt, werden die Mittel zur Kofinanzierung der Schulsozialarbeit
herangezogen und der kommunale Anteil entsprechend reduziert.
3.
Alternative
·
Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird
nicht eingeführt.
·
Die Schulsozialarbeit an der neuen IGS wird
zu einem unbestimmten Zeitpunkt eingeführt, wenn zusätzliche Mittel des Landes
bereitstehen.
·
Die Schulsozialarbeit an anderen
weiterführenden Schulen wird um den entsprechenden Stellenanteil reduziert und
an der neuen IGS eingesetzt.
4.
Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen
Die Schulsozialarbeit als Leistung der
Jugendhilfe ist nach dem SGB VIII verpflichtet, die unterschiedlichen
Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen
abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Die im Haushaltsjahr 2020 benötigten Mittel
in Höhe von 5.102,- € werden aus dem Teilhaushalt des Amts 51 gedeckt.
Für den Doppelhaushalt 2021-2022 werden für
folgende Zeiträume folgende Mittel angemeldet:
Für 01.01. bis 31.12.2021 18.140,- €
Für 01.01. bis 31.12.2022 36.280,- €
Die benötigten Mittel werden bei der
Leistung L360301002- Schulsozialarbeit und Sachkonto 55990001-
Zuweis.
lfd. Zw. Soz. Sicher. üb. Ber. veranschlagt.