Nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind
Entscheidungen der Räte und ihrer Ausschüsse durch Beschluss innerhalb von
Präsenzsitzungen zu treffen. Die durch die Corona-Pandemie verursachten
Kontaktbeschränkungen haben auch in der Stadt Mainz gezeigt, dass viele
politische Fragen derzeit nicht von dem zuständigen Gremium, sondern allenfalls
über das Eilentscheidungsrecht des Oberbürgermeisters geklärt werden können.
Obwohl Gremiensitzungen mit persönlicher Anwesenheit auch während der
Corona-Krise stattfinden dürften, entfallen sie vielfach aus gesundheitlichen
Gründen und aus Verantwortung gegenüber den Gremienmitgliedern.
Der Landtag Rheinland-Pfalz wird deshalb
voraussichtlich Ende Mai einen Gesetzentwurf zur befristeten Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung verabschieden. Auf
Antrag von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll den Kommunen in
besonderen Ausnahmesituationen (wie der Corona-Pandemie) die Möglichkeit
eröffnet werden, Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer
Ausschüsse unter speziellen Bedingungen auch im Umlaufverfahren oder mittels
Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen.
Die Annahme des Gesetzentwurfs ist mit einer
breiten parlamentarische Mehrheit zu erwarten. Die Regelung soll bis zum
31.März 2021 befristet sein.