Betreff
Zulassung kommunaler Beschlüsse per Telefon- oder Videokonferenz sowie im Umlaufverfahren im Rahmen der COVID-19-Pandemie (FDP)
Vorlage
0930/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind Entscheidungen der Räte und ihrer Ausschüsse durch Beschluss innerhalb von Präsenzsitzungen zu treffen. Die durch die Corona-Pandemie verursachten Kontaktbeschränkungen haben auch in der Stadt Mainz gezeigt, dass viele politische Fragen derzeit nicht von dem zuständigen Gremium, sondern allenfalls über das Eilentscheidungsrecht des Oberbürgermeisters geklärt werden können. Obwohl Gremiensitzungen mit persönlicher Anwesenheit auch während der Corona-Krise stattfinden dürften, entfallen sie vielfach aus gesundheitlichen Gründen und aus Verantwortung gegenüber den Gremienmitgliedern.

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz wird deshalb voraussichtlich Ende Mai einen Gesetzentwurf zur befristeten Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung verabschieden. Auf Antrag von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll den Kommunen in besonderen Ausnahmesituationen (wie der Corona-Pandemie) die Möglichkeit eröffnet werden, Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse unter speziellen Bedingungen auch im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen.

 

Die Annahme des Gesetzentwurfs ist mit einer breiten parlamentarische Mehrheit zu erwarten. Die Regelung soll bis zum 31.März 2021 befristet sein.