Betreff
Ergänzung der Sondernutzungssatzung um einen Gebührentatbestand für Carsharing
Vorlage
0821/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz vom 16.12.1994 zur Einfügung eines Gebührentatbestands für stationsbasiertes Carsharing: „

 

§ 1

 

Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz vom 16.12.1994 wird wie folgt geändert:

 

Nach Ziffer 12 des Gebührenverzeichnisses wird folgende Ziffer 13 eingefügt:


 

13. Für stationsbasiertes Carsharing gemäß § 2 Carsharinggesetz (CsgG) reservierter Stellplatz im öffentlichen Straßenraum (eine Sondernutzungserlaubnis kann nur an einen gemäß § 5 Abs. 3 und 4 CsgG geeigneten und zuverlässigen Carsharing-Anbieter erteilt werden):

 

a)        für einen Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt

 

monatlich 40 € bis 60 €

b)        für einen Stellplatz in den übrigen Stadtteilen

 

monatlich 10 € bis 30 €

c)         für einen Stellplatz an einer Ladesäule, der ausschließlich mit einem elektrisch betriebenen Fahrzeug (gemäß Begriffsbestimmung im Elektromobilitätsgesetz - EmoG) bewirtschaftet wird. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

monatlich 2,50 €

 

§ 2

 

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“