hier: Obdachlosigkeit von Familien verhindern
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung regelmäßig in den Gremien berichten.
Zu
dem Antrag wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Mit
der Schließung der Notunterkunft in der Zwerchallee wurde die präventive Arbeit
in Bezug auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit noch einmal erheblich
verstärkt. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, eintretender Obdachlosigkeit
gezielt entgegenzutreten, oder bereits mit dem Eintreten einer Obdachlosigkeit
einen Ersatzwohnraum vorzuhalten. Dadurch ist es möglich, anstelle der großen
Notunterkunft in der Zwerchallee nur noch die Übergangsunterkunft zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Gleiwitzer-Straße mit drei Zimmern und
insgesamt 10 Plätzen für Fälle vorzuhalten, die nicht unmittelbar wieder in
eine Wohnung vermittelt werden können, oder kurzfristig untergebracht werden
müssen, weil das vorrübergehende Wohnen bei Bekannten oder Freunden gescheitert
ist.
Ein
Teil der präventiven Arbeit ist es aber auch, die Hilfsangebote stetig zu
verbessern, bzw. den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Diesbezüglich
wurde Folgendes veranlasst, bzw. sind folgende Änderungen geplant:
1. Mit der mission leben konnte
bezüglich des Wendepunktes eine vereinfachte Kostenregelung gefunden werden,
durch die die bürokratische Hürden reduziert wurden, wegen derer in der
Vergangenheit einige Aufnahmen gescheitert sind.
2. Der Sozialdienst katholischer
Frauen (SKF) hofft für das Mainzer Frauenhaus in den Genuss von Fördermitteln
des Bundes zu kommen, womit die Barrierefreiheit des Frauenhauses hergestellt
werden soll. Diesbezüglich steht der SKF
mit der Verwaltung bereits im engen Kontakt.
Zudem soll die Aufnahme außerhalb
der üblichen Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses durch eine
Rufbereitschaft über Studentinnen deutlich verbessert werden.
Außerdem plant der SKF die
Erweiterung des Frauenhauses durch die zusätzliche Anmietung einer weiteren
Wohnung in dem betreffenden Haus.
Ein alternativer Standort zur Übergangsunterkunft wäre in den Räumlichkeiten im Blindenwerk in der Unteren Zahlbacher Straße 68 gegeben. An dem neuen Standort sollen die Betreuungskräfte mit in dem Gebäude verortet werden um einen noch engeren Kontakt mit den untergebrachten Personen zu gewährleisten. Dadurch soll die Initiative der Wohnungssuche der untergebrachten Personen noch einmal intensiviert werden. Darüber hinaus wird i.R. der Neuverortung die Erweiterung der Kapazitäten geprüft.