Betreff
Ausgaben für Eingliederungshilfe und Maßnahmen der Inklusion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0638/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)
Im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetz
wurde 2016 zwischen dem Bund und den Ländern
beschlossen (Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016, TOP 4), dass zur Entlastung
bei den zusätzlichen Kosten des Bundesteilhabegesetzes über einen höheren
Umsatzsteueranteil sowie über eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft (KdU) zusätzliche finanzielle Mittel an Länder und Kommunen
weitergegeben werden.