Betreff
Ausgaben für Eingliederungshilfe und Maßnahmen der Inklusion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0638/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetz wurde 2016 zwischen dem Bund und den Ländern   beschlossen (Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016, TOP 4), dass zur Entlastung bei den zusätzlichen Kosten des Bundesteilhabegesetzes über einen höheren Umsatzsteueranteil sowie über eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) zusätzliche finanzielle Mittel an Länder und Kommunen weitergegeben werden.