Betreff
Bewilligungszeitraum von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGBII (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0555/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Gemäß § 41 Abs.3 SGBII ist in der Regel ein einjähriger Bewilligungszeitraum für Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts festgeschrieben. Der Bewilligungszeitraum kann auch auf sechs Monate verkürzt werden.