Betreff
Bauleitplanverfahren "B 166" (Satzungsbeschluss)
Bebauungsplanentwurf "Wohnquartier Albert-Stohr-Straße (B 166)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
0400/2020
Aktenzeichen
61 26 B 166
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

1.      die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus der Offenlage,

2.      die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Anhörverfahren,

3.      unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.