Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1246/2019 - SPD;
hier: Schließung Sparkassenfiliale
Vorlage
0071/2020
Aktenzeichen
80.03
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat mit Herrn Thomas Bach (Sparkasse Mainz, Außenkommunikation) am 09.12.2019 Kontakt aufgenommen. Herr Bach hat uns die folgende Stellungnahme der Sparkasse übermittelt, die auf seinen Wunsch wörtlich übermittelt wird:

 

(Zitat Anfang)

Stellungnahme zu Beschluss des Ortsbeirats Mainz Laubenheim vom 20. September 2019:

 

In seinem Beschluss vom 20. September 2019 bittet der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim um verschiedene Maßnahmen als Ergänzung des von Mainzer Volksbank und Sparkasse Mainz gemeinsam betriebenen SB-Centers in der Oppenheimer Straße.

 

Zu den einzelnen Punkten nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1.

„Unentgeltliche Nutzung des Geldautomaten auch durch Kunden von gebietsfremden Sparkassen“

 

Derzeit gehen immer mehr Banken in Deutschland dazu über, die hohen und ständig steigenden Kosten für Bargeldlogistik durch eine Bepreisung von Bargeldabhebungen an Geldautomaten an ihre Kunden weiterzugeben. Die Sparkasse Mainz bietet im Gegensatz dazu ihren Kunden auch weiterhin an allen eigenen Geldautomaten sowie an allen anderen Automaten der Sparkassen-Finanzgruppe deutschlandweit eine kostenfreie Bargeldabhebung. Dies gilt auch für diejenigen Geldautomaten, die in Kooperation mit der Mainzer Volksbank betrieben werden. Die Sparkasse Mainz kommt damit dem Anspruch, ihren Kunden die kostenlose Bargeldversorgung zu ermöglichen, nach. Kunden gebietsfremder Sparkassen haben die Möglichkeit, schnell, absolut unkompliziert und kostenlos ihre Bankverbindung auf die Sparkasse Mainz als vor Ort zuständiges Institut zu übertragen.

 

Ungeachtet dessen können auch Kunden gebietsfremder Sparkassen den Geldautomaten am Standort Oppenheimer Straße ohne zusätzliche Kosten für die Automatennutzung in Anspruch nehmen.

 

Zu Punkt 2.

„Zusätzliches Terminal in Mainz-Laubenheim“

 

Die Nutzung der in Mainz-Laubenheim bereitgestellten Automaten ist seit vielen Jahren deutlich rückläufig. Ein wirtschaftlicher Einzelbetrieb war aufgrund der schwachen Auslastung bereits seit längerer Zeit nicht mehr möglich. Die Sparkasse hat neben der Versorgung mit Finanzinfrastruktur auch die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips zum Ziel und ist insbesondere diesem sogar gesetzlich verpflichtet. Angebote, die von der Bevölkerung vor Ort nur noch zu einem Bruchteil der früheren Auslastung genutzt werden, können daher nicht ohne weiteres defizitär weiterbetrieben werden. Um trotzdem eine stationäre Infrastruktur für die Einwohner von Mainz-Laubenheim aufrechterhalten zu können, wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Mainzer Volksbank getroffen. Diese ermöglicht es den Kunden der Sparkasse Mainz, nur wenige Meter vom früheren Standort entfernt, alle Selbstbedienungs-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die auch zuvor angeboten wurden.

Auch die aktuelle Auslastung der Automaten bietet keinerlei Grundlage für eine zusätzliche Kapazität an dieser Stelle.

 

Zu Punkt 3.

„Zusätzliches Terminal und Geldautomat für weitere Teile von Mainz-Laubenheim“

 

Analog zur beschriebenen Situation unter Punkt 2 bietet eine seit Jahren stark zurückgehende Kundenachfrage nach stationären Dienstleistungen im Stadtteil Mainz-Laubenheim keinerlei Grundlage für die Inbetriebnahme zusätzlicher Standorte. Dies gilt sowohl für eigene, als auch für Kooperationsstandorte. Eine solche, der messbaren realen Nachfrage entgegengesetzte, Maßnahme wäre im Hinblick auf die Beachtung des gesetzlich vorgegebenen Wirtschaftlichkeitsgebots nicht vertretbar.

(Zitat Ende)