hier: Schließung Sparkassenfiliale
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Die
Verwaltung hat mit Herrn Thomas Bach (Sparkasse Mainz, Außenkommunikation) am
09.12.2019 Kontakt aufgenommen. Herr Bach hat uns die folgende Stellungnahme
der Sparkasse übermittelt, die auf seinen Wunsch wörtlich übermittelt wird:
(Zitat
Anfang)
Stellungnahme
zu Beschluss des Ortsbeirats Mainz Laubenheim vom 20. September 2019:
In
seinem Beschluss vom 20. September 2019 bittet der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim
um verschiedene Maßnahmen als Ergänzung des von Mainzer Volksbank und Sparkasse
Mainz gemeinsam betriebenen SB-Centers in der Oppenheimer Straße.
Zu den
einzelnen Punkten nehmen wir wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1.
„Unentgeltliche Nutzung des
Geldautomaten auch durch Kunden von gebietsfremden Sparkassen“
Derzeit
gehen immer mehr Banken in Deutschland dazu über, die hohen und ständig
steigenden Kosten für Bargeldlogistik durch eine Bepreisung von
Bargeldabhebungen an Geldautomaten an ihre Kunden weiterzugeben. Die Sparkasse
Mainz bietet im Gegensatz dazu ihren Kunden auch weiterhin an allen eigenen
Geldautomaten sowie an allen anderen Automaten der Sparkassen-Finanzgruppe
deutschlandweit eine kostenfreie Bargeldabhebung. Dies gilt auch für diejenigen
Geldautomaten, die in Kooperation mit der Mainzer Volksbank betrieben werden.
Die Sparkasse Mainz kommt damit dem Anspruch, ihren Kunden die kostenlose
Bargeldversorgung zu ermöglichen, nach. Kunden gebietsfremder Sparkassen haben
die Möglichkeit, schnell, absolut unkompliziert und kostenlos ihre
Bankverbindung auf die Sparkasse Mainz als vor Ort zuständiges Institut zu
übertragen.
Ungeachtet
dessen können auch Kunden gebietsfremder Sparkassen den Geldautomaten am
Standort Oppenheimer Straße ohne zusätzliche Kosten für die Automatennutzung in
Anspruch nehmen.
Zu Punkt 2.
„Zusätzliches Terminal in
Mainz-Laubenheim“
Die
Nutzung der in Mainz-Laubenheim bereitgestellten Automaten ist seit vielen
Jahren deutlich rückläufig. Ein wirtschaftlicher Einzelbetrieb war aufgrund der
schwachen Auslastung bereits seit längerer Zeit nicht mehr möglich. Die
Sparkasse hat neben der Versorgung mit Finanzinfrastruktur auch die Einhaltung
des Wirtschaftlichkeitsprinzips zum Ziel und ist insbesondere diesem sogar
gesetzlich verpflichtet. Angebote, die von der Bevölkerung vor Ort nur noch zu
einem Bruchteil der früheren Auslastung genutzt werden, können daher nicht ohne
weiteres defizitär weiterbetrieben werden. Um trotzdem eine stationäre
Infrastruktur für die Einwohner von Mainz-Laubenheim aufrechterhalten zu
können, wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Mainzer Volksbank getroffen.
Diese ermöglicht es den Kunden der Sparkasse Mainz, nur wenige Meter vom
früheren Standort entfernt, alle Selbstbedienungs-Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen, die auch zuvor angeboten wurden.
Auch
die aktuelle Auslastung der Automaten bietet keinerlei Grundlage für eine
zusätzliche Kapazität an dieser Stelle.
Zu Punkt 3.
„Zusätzliches Terminal und
Geldautomat für weitere Teile von Mainz-Laubenheim“
Analog
zur beschriebenen Situation unter Punkt 2 bietet eine seit Jahren stark
zurückgehende Kundenachfrage nach stationären Dienstleistungen im Stadtteil
Mainz-Laubenheim keinerlei Grundlage für die Inbetriebnahme zusätzlicher
Standorte. Dies gilt sowohl für eigene, als auch für Kooperationsstandorte.
Eine solche, der messbaren realen Nachfrage entgegengesetzte, Maßnahme wäre im
Hinblick auf die Beachtung des gesetzlich vorgegebenen
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht vertretbar.
(Zitat Ende)