Betreff
Bauleitplanverfahren "B 163" (erneuter Aufstellungsbeschluss, erneute Planstufe II)

Bebauungsplanentwurf "VEP Gutsschänke Weyer (B 163)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- erneuter Aufstellungsbeschluss gem.§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- erneute Vorlage in Planstufe II
- erneute, eingeschänkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0018/2020
Aktenzeichen
61 26 B 163
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den beiden o.g. Bauleitplanentwürfen:

 

1.        die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

2.        den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,

3.        die erneute Vorlage in Planstufe II,

4.        die erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.