Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag Nr. 1823/2019 der, CDU;
hier: Eissporthalle
Vorlage
1988/2019
Aktenzeichen
80 / 23 49 04 1 1/09
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Instandhaltung der Eissporthalle obliegt gemäß dem Pachtvertrag dem Pächter.

Aussagen über den derzeitigen Zustand der Halle sowie zum aktuellen Planungsstand zu evtl. nötigen Sanierungsmaßnahmen kann nur der Pächter treffen.

 

Durch das Bauamt findet regelmäßig eine Begehung im Rahmen der Versammlungsstätten-Verordnung statt (zuletzt Ende Oktober 2019). Es liegen derzeit allerdings keine Erkenntnisse vor, die eine (vorübergehende) Schließung der Eissporthalle notwendig machen.

 

Durch die Gebäudewirtschaft Mainz müsste vor eventueller Neuverpachtung der Eissporthalle ein Gutachten bezüglich eventueller Sanierungsmaßnahmen in Auftrag gegeben werden.

Dies könnte dann auch Aspekte zu energetischer Sanierung und Anlagenoptimierung im Sinne aktiven Klimaschutzes beinhalten.

 

Sollte eine Neuverpachtung der Eissporthalle (möglich ab 01.10.2024) in Betracht gezogen werden, müsste dies im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Eine freihändige Vergabe ist nicht möglich. Entscheidungen zur weiteren Verwendung der Halle sind zu gegebener Zeit im Stadtvorstand zu treffen.