Betreff
Übergangsweise kontrastreiche Gestaltung der Bordsteine an den meistbenutzten Querungen um die Stadthäuser in der Kaiserstraße und der Großen Bleiche
Vorlage
1811/2019
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Begründung:

 

Die unten aufgeführten Straßenquerungen sollen kontrastreich markiert werden.

 

Um das Unfallrisiko für sehbehinderte und blinde Menschen rund um die Stadthäuser zu senken, wäre es zu empfehlen, dass an den unten aufgeführten Straßen die überquert werden müssen, um die Stadthäuser zu erreichen, die Bordsteine kontrastreich (Leuchtdichtekontrast) zu markieren. Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem selbstständigen Erreichen der Stadthäuser von den umliegenden ÖPNV-Haltestellen.

 

Leider sind an manchen Seitenstraßen sogar die Bordsteine auf Null abgesenkt, an diesen Stellen ist es sogar für einen Blindenführhund nicht mehr möglich die Fahrbahn anzuzeigen, da kein Niveauwechsel stattfindet.

 

An den Stadthäusern in der Kaiserstraße betrifft es folgende Querungen:

-      Die gesicherten Querungen über die Kaiserstraße in Höhe des Kreyßigflügels Richtung Parcusstraße und Richtung Rheinstraße

-      Die gesicherte Querung in der Gärtnergasse Ecke Parcusstraße / Kaiserstraße

 

Am Stadthaus in der Großen Bleiche betrifft es folgende Querungen:

-      Die vier gesicherten Querungen Kreuzung Große Bleiche / Bauhofstraße / Flachsmarkt (vor dem Allianzhaus)

-      Ungesicherte Querung Große Bleiche / Löwenhofstraße

-      Ungesicherte Querung Große Bleiche / Klarastraße

-      Ungesicherte Querung Große Bleiche / Heidelbergerfassgasse

-      Gesicherte Querung mit Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Große Bleiche (Höhe Mundus)

-      Gesicherte Querung Neubrunnenplatz / Große Bleiche

 

Diese Maßnahme soll nur als Übergang gelten, bis die Querungen barrierefrei ausgebaut werden. Sie ersetzt nicht den barrierefreien Ausbau der Querungen nach DIN 18 0 40 Teil 3.