Betreff
Änderuntsantrag zu: Öffentliche Plätze in Mainz erhalten (ÖDP) - (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1712/2019/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

In einer dicht besiedelten Stadt wie Mainz sind öffentliche Plätze von unschätzbarer Bedeutung – als Orte, an denen Menschen sich begegnen und gerne aufhalten, als Orte der Erholung, der Ruhe, der Bewegung und des Freizeitsports. Die öffentlichen Plätze haben für das Leben in Mainz an Bedeutung gewonnen, was beispielsweise an der Anziehungskraft attraktiv neu gestalteter Quartiersplätze in der Neustadt erkennbar ist. Diesem Trend sollte Rechnung getragen werden, wenn bei der Gestaltung öffentlicher Plätze unterschiedliche Nutzungs- und Anwohner*inneninteressen zu einem verträglichen Ausgleich zu bringen sind, wie das bereits bei der Planung für die laufende Umgestaltung der Großen Langgasse gelungen ist.

Grüne Flächen, Bäume und Gehölze sorgen für Schatten, Abkühlung und gute Luft. Sie sind Erholungsräume für den Menschen und Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Auch in der Anhörung des Stadtrats am 25. 9. 2019 ist deutlich geworden, dass die Gestaltung öffentlicher Plätze im Innenbereich große Potenziale bietet, das Mikroklima günstig zu beeinflussen und damit auch einen positiven Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten. Dies sollte bei einer Aktualisierung des Rahmenplans Mainzer Plätze Berücksichtigung finden und bei einer ausgewogenen Definition der Funktionen öffentlicher Plätze größeren Stellenwert erhalten. Bei der Aktualisierung des Rahmenplans soll auch eine Anpassung an das 2015 beschlossene Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt erfolgen.

Eine Verdrängung öffentlicher Freiräume durch Bebauung und Veräußerung an Private darf es nicht geben. Für den nur in besonders begründeten Fällen in Frage kommenden Wegfall von Teilflächen öffentlicher Plätze ist im kleinräumigen Umfeld ein Ausgleich durch den Hinzugewinn bzw. die Aufwertung anderer öffentlicher Flächen zu schaffen.