Am
25.09.2019 hat der Mainzer Stadtrat mit großer Mehrheit die Ausrufung des
„Klimanotstands“ beschlossen. Unter anderem wurden in dem Antrag zum
Klimanotstand folgende Maßnahmen beschlossen:
„Die
Landeshauptstadt Mainz schließt sich den inzwischen über 50 Kommunen in
Deutschland an, die den „Klimanotstand“ erklärt haben und stellt die
Entscheidungen, Projekte und Prozesse der Stadt und ihrer Gesellschaften unter
einen Klimaschutzvorbehalt. (…)
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Vorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung zu versehen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz enthält und welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen das sein werden. Alternative Maßnahmen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Dabei sind konkurrierende Zielsetzungen der Stadtentwicklung zu berücksichtigen.“