Betreff
Vergnügungssteuer für Musik- und Tanzveranstaltungen (ÖDP)
Vorlage
1713/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Die Stadt Mainz erhebt über die Vergnügungssteuersatzung Abgaben für zahlreiche „veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art“. Die meisten „Steuergegenstände“ erscheinen der ÖDP-Stadtratsfraktion absolut sinnvoll. Es gibt jedoch eine Reihe von Grenzfällen, die in der Satzung offenbar unter Punkt 1 „Tanzveranstaltungen“ fallen.  Zum Beispiel soll der Privatveranstalter einer Ü-50-Eventparty in der Hechtsheimer Radsporthalle nun die Vergnügungssteuer entrichten.