hier: Toiletten-Anlagen Volkspark
Die Verwaltung
nimmt wie folgt Stellung:
Die Entscheidung zur Errichtung öffentlicher
Toilettenanlagen im Stadtgebiet greift in die Zuständigkeiten mehrerer
Dezernate.
Im Dezernat für Wirtschaft,
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Ordnungswesen sind die Haushaltsmittel zur
Unterhaltung aller öffentlichen Toilettenanlagen verortet. Der
Wirtschaftsbetrieb Mainz-AöR und das Grün- und Umweltamt, sowie je nach
Standort ggfls. weitere städtische Stellen, sind im Entscheidungsprozess des
Einsatzes und den Betrieb der Anlagen beteiligt.
Die Unterhaltungsaufwände für öffentliche
Toilettenanlagen sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zum
Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds RLP
(KEF).
U. a. durch Optimierung der Unterhaltung
sollen zukünftig Haushaltsverbesserungen entstehen, der Erstattungsbetrag somit
reduziert werden.
Diese Kostenreduzierung kann seit Jahren
nicht mehr eingehalten werden. Bedingt ist dies unter anderem durch laufende
Kostensteigerung, als auch den Neubau von öffentlichen Toilettenanlagen. Für
das Haushaltsjahr 2018 überstiegen die tatsächlichen Auszahlungen um 61.070
Euro das KEF-Ziel, für 2019 um 101.956 Euro (Stand Oktober 2019).
Allein für die Toilettenanlage am
Grillplatz mussten Aufwendungen in Höhe von 9.880,- Euro (2018) und 3.400,-
Euro (bis Oktober 2019) getätigt werden.
Trotz dieser
Kostenentwicklung stellt die Verwaltung aktuell Überlegungen an, die
Toilettensituation im Volkspark bedarfsgerecht zu erweitern.
Die Verwaltung wird im Frühjahr 2020 die Beschilderung im Volkspark um entsprechende Hinweise auf öffentliche Toiletten erweitern.