Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag Nr. 1249/2019 - SPD;
hier: Toiletten-Anlagen Volkspark
Vorlage
1531/2019
Aktenzeichen
80.01
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Entscheidung zur Errichtung öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet greift in die Zuständigkeiten mehrerer Dezernate.

Im Dezernat für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften und Ordnungswesen sind die Haushaltsmittel zur Unterhaltung aller öffentlichen Toilettenanlagen verortet. Der Wirtschaftsbetrieb Mainz-AöR und das Grün- und Umweltamt, sowie je nach Standort ggfls. weitere städtische Stellen, sind im Entscheidungsprozess des Einsatzes und den Betrieb der Anlagen beteiligt.

 

Die Unterhaltungsaufwände für öffentliche Toilettenanlagen sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zum Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds RLP (KEF).

U. a. durch Optimierung der Unterhaltung sollen zukünftig Haushaltsverbesserungen entstehen, der Erstattungsbetrag somit reduziert werden.

Diese Kostenreduzierung kann seit Jahren nicht mehr eingehalten werden. Bedingt ist dies unter anderem durch laufende Kostensteigerung, als auch den Neubau von öffentlichen Toilettenanlagen. Für das Haushaltsjahr 2018 überstiegen die tatsächlichen Auszahlungen um 61.070 Euro das KEF-Ziel, für 2019 um 101.956 Euro (Stand Oktober 2019).

Allein für die Toilettenanlage am Grillplatz mussten Aufwendungen in Höhe von 9.880,- Euro (2018) und 3.400,- Euro (bis Oktober 2019) getätigt werden.

 

Trotz dieser Kostenentwicklung stellt die Verwaltung aktuell Überlegungen an, die Toilettensituation im Volkspark bedarfsgerecht zu erweitern.

 

Die Verwaltung wird im Frühjahr 2020 die Beschilderung im Volkspark um entsprechende Hinweise auf öffentliche Toiletten erweitern.