Betreff
Verwendung von Integrationsmitteln (AfD)
Vorlage
1460/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

Für die Jahre 2018 und 2019 hat die Stadt Mainz vom Land rund 5,6 Millionen Euro aus der sogenannten Integrationspauschale des Bundes erhalten. § 3a Abs. 1 Landesaufnahmegesetz gibt vor, dass diese Mittel der „Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration insbesondere von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und anderen Geflüchteten“ dienen.