Betreff
Veränderungssperre "L 72-VS I"
Erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs
"Oberer Dorfgraben (L 72), Satzung "L 72-VS/I"
hier: Beschluss gemäß § 17 BauGB i. V. m. §§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
1353/2019
Aktenzeichen
61 30 02/001/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

-            In Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB i.V.m. §§ 14 und 16 BauGB die Satzung

"L 72-VS/I" über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

"L 72-VS" um ein Jahr.