Betreff
Erbangelegenheit Müller in Ebersheim
hier: Verwendung der Barmittel
Vorlage
1124/2019
Aktenzeichen
20 65 10/41
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, dass die Barmittel aus dem Nachlass Müller entsprechend dem Willen der Erblasserin für Zwecke des Gemeinwohls in Ebersheim, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur und Sport, eingesetzt werden. Verwendungsvorschläge können vom Ortsbeirat dem Stiftungsdezernat in Form von Anträgen vorgelegt werden. Die üblichen Wertgrenzen und sonstigen Vorgaben des Gremienlaufs sind zu beachten.