Betreff
Unfallgefahren durch e-bikes und Lastenräder bei Begegnungsverkehren in Einbahnstraßen (FDP)
Vorlage
1043/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

Seit einiger Zeit bewegen sich im Straßenraum zahlreiche Fahrzeuge, die deutlich schneller und/oder breiter als Fahrräder sind, die aber mit Fahrrädern bezüglich der Verkehrsregeln gleichgestellt sind. Beispielhaft seien E-bikes und Lastenräder genannt. Die Geschwindigkeit und die Außenmaße dieser Fahrzeuge werfen Fragen zu der Sicherheit ihrer Fahrer*innen als auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer auf. Mögliche Konflikte mit Fußgängern und auch bei Begegnungsverkehren in Einbahnstraßen sind hier von Bedeutung.         

Die Freigabe vieler Einbahnstraßen für Fahrräder ist heute Standard in vielen Städten und wird von uns als Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität begrüßt. Die Begründung dieser Freigaben ist, dass bei langsamer und vorsichtiger Fahrweise aufgrund der geringen Breite des Rades und gegenseitiger Rücksichtnahme keine Unfallrisiken bzw. keine Konflikte zu erwarten sind. Dies hat sich in der Praxis bestätigt, muss aber bei E-Bikes und Lastenräder neu hinterfragt werden. E-Bikes bewegen sich in der Regel deutlich schneller als konventionelle Fahrräder und die Begegnung von Lastenrädern und KFZ in Einbahnstraßen kann schon aufgrund der Breite in engen Straßenräumen sehr problematisch werden.