In Mainz wie in vielen Städten in
Deutschland ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die
Situation wird noch dadurch erschwert, dass Internetanbieter wie Airbnb dem
Mietwohnungsmarkt Wohnungen dadurch entziehen, indem Wohnungen/Appartements für
kurzfristige Nutzung (z.B. als Ferienwohnungen) auf dem Markt angeboten werden.
Die Stadt München hat im letzten Jahr
den Internetanbieter Airbnb gerichtlich gezwungen, der Verwaltung unter
Androhung eines Zwangsgeldes von 300.000 € mitzuteilen, wie viele Wohnungen auf
den Plattformen von Airbnb mehr als acht Wochen lang zur Vermietung an
Feriengäste angeboten werden.
Es ist gelungen, immerhin 298 Wohnungen
wieder dem Miet-Wohnungsmarkt zuzuführen.
Das Verwaltungsgericht München hat das
Handeln der Stadtverwaltung für rechtens erklärt. Insgesamt 92
Gerichtsverfahren mit Bußgeldbescheiden in einer Gesamthöhe von 851.110 €
wurden zu Gunsten der Stadt entschieden.
Nachdem die Landesregierung den
rheinland-pfälzischen Kommunen die Möglichkeit bietet, jeweils für ihren
Zuständigkeitsbereich Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, gibt es ein
rechtliches Instrument, dass den Kommunen ein zielgerichtetes Handeln
ermöglicht.