Betreff
AirBnB – Zweckentfremdung (ÖDP)
Vorlage
1033/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

In Mainz wie in vielen Städten in Deutschland ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Situation wird noch dadurch erschwert, dass Internetanbieter wie Airbnb dem Mietwohnungsmarkt Wohnungen dadurch entziehen, indem Wohnungen/Appartements für kurzfristige Nutzung (z.B. als Ferienwohnungen) auf dem Markt angeboten werden.

Die Stadt München hat im letzten Jahr den Internetanbieter Airbnb gerichtlich gezwungen, der Verwaltung unter Androhung eines Zwangsgeldes von 300.000 € mitzuteilen, wie viele Wohnungen auf den Plattformen von Airbnb mehr als acht Wochen lang zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden.

Es ist gelungen, immerhin 298 Wohnungen wieder dem Miet-Wohnungsmarkt zuzuführen.

Das Verwaltungsgericht München hat das Handeln der Stadtverwaltung für rechtens erklärt. Insgesamt 92 Gerichtsverfahren mit Bußgeldbescheiden in einer Gesamthöhe von 851.110 € wurden zu Gunsten der Stadt entschieden.

Nachdem die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen die Möglichkeit bietet, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, gibt es ein rechtliches Instrument, dass den Kommunen ein zielgerichtetes Handeln ermöglicht.