hier: Jahresabschluss zum 31.12.2018
Nach
Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der SWS Schüllermann und Partner AG über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 empfiehlt der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen und der Stadtrat beschließt:
1. die Feststellung des
Jahresabschlusses der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH für das Geschäftsjahr
2018 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 1.121.352,28 € und einem Jahresfehlbetrag
i.H.v. 196.879,71 €,
2. den Ergebnisverwendungsvorschlag,
den Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2018 i.H.v. 196.879,71 € mit der
Kapitalrücklage i.H.v. 164.000 € und dem bestehenden Gewinnvortrag i.H.v.
45.418,08 € zu verrechnen und den verbleibenden Betrag i.H.v. 12.538,37 € auf
neue Rechnung vorzutragen,
3.
die
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018,
4. die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.