Seit dem 1.
Januar 2008 besteht nach Bundesrecht ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur
Teilhabe durch ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderungen können somit
anstatt einer üblichen Sachleistung eine Geldleistung beantragen. Mit dem
Persönlichen Budget können Menschen selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann,
wie und durch wen in Anspruch nehmen. Dies bietet ein hohes Maß an
Selbstbestimmung. Rheinland Pfalz war das Bundesland mit der höchsten Zahl an
Budgets, da durch das Modellprojekt „Selbst bestimmen-Hilfe nach Maß“ bereits von 2001 – 2013 dies von der
Landesseite sehr gefördert wurde. Seit Ende des Projektes gehen die Zahlen sehr
stark zurück. Obwohl inzwischen das Persönliche Budget auch im neuen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert wurde und bundesweit ermöglicht werden
soll.