Betreff
Entwicklung der Persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0722/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

Seit dem 1. Januar 2008 besteht nach Bundesrecht ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderungen können somit anstatt einer üblichen Sachleistung eine Geldleistung beantragen. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Dies bietet ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Rheinland Pfalz war das Bundesland mit der höchsten Zahl an Budgets, da durch das Modellprojekt „Selbst bestimmen-Hilfe nach Maß“  bereits von 2001 – 2013 dies von der Landesseite sehr gefördert wurde. Seit Ende des Projektes gehen die Zahlen sehr stark zurück. Obwohl inzwischen das Persönliche Budget auch im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert wurde und bundesweit ermöglicht werden soll.