Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Vorbereitung der Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen an die MVG
Vorlage
0637/2019
Aktenzeichen
20 43 76
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 07.02.2018 (BV 0120/2018), wonach die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein soll.

 

2. Das Modell 2 (Stimmbindungsvertrag zwischen ZBM und MSW AG) wird von der Verwaltung und deren Rechtsberater, Ernst & Young Law, mit erster Priorität weiterverfolgt und alle notwendigen Umsetzungsschritte vorbereitet.

 

3. Das Gesellschaftsvertragsmodell (Modell 1) soll im Rahmen einer verbindlichen Auskunft der MSW AG bei den rheinland-pfälzischen Finanzbehörden parallel weiter geprüft werden. Sofern dieses Modell von den Finanzbehörden anerkannt wird, erfolgt für die Direktvergabe des ÖPNV an die MVG ein Wechsel auf dieses Modell.

 

4. Der Stadtrat stimmt dem Erwerb eines   Gesellschaftsanteils in Höhe von 2,78 % (entspricht einem Nennbetrag von 500.000 EUR an der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) durch die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM)) zu einem Kaufpreis i.H.v. 1.358.000 EUR zu; dieser Kaufpreis deckt den Anteil am gezeichneten Kapital i.H.v. 500.000 EUR sowie das Agio für die Kapitalrücklage i.H.v. 858.000 EUR ab. Das Agio wird in die Kapitalrücklage der MVG geleistet.

 

5. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Gesellschaftsverträge der ZBM und der MVG sowie der Satzung der MSW zu; sofern erforderlich, kann die Verwaltung redaktionelle Änderungen nach der Beschlussfassung noch vornehmen.

 

6. Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Stimmbindungsvertrages zwischen der MSW AG und der ZBM zu.

 

7. Der Stadtrat stimmt einer aus den Beschlüssen zu 5. und 6. gegebenenfalls erforderlichen Umsetzung in der Geschäftsanweisung an die Geschäftsführung der ZBM zu.

 

8. Der Stadtrat stimmt der Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen MSW AG und MVG in einen Ergebnisabführungsvertrag zu.

 

9. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Direkt- / Inhouse-Vergabe eines Betrauungsaktes an die MVG zu, dies beinhaltet unter anderem die Bekanntgabe der Vergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen Union sowie gegebenenfalls erforderliche Absprachen und Vereinbarungen mit den hierdurch ebenfalls betroffenen benachbarten Aufgabenträgern.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Überprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).