Die Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

1.       die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.      Die erneute Vorlage in Planstufe II,

 

3.       die erneute, eingeschränkte Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB