Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 953.800 Euro für die Fördermaßnahme „Boppstraße Neustadt“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“.
Vorlage
0515/2019
Aktenzeichen
51 / 50.03.02 SST
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtrat
beschließt, nach Vorberatung der o.a. Gremien und vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushaltsplanes für die Jahre 2019/2020 durch die ADD, die überplanmäßige
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Projekt „SST RFN Bopp- und
Bonifaziusstr.“ in Höhe von 953.800 Euro im Haushaltsjahr 2019.