"Neues Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne (O 53)“
a) Ergebnis des städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerbes und weitere Vorgehensweise
b) ÄnderungNr. 13 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungspla-nes "Neues Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne (O 53)“:
hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss im Änderungsverfahrens Nr. 13
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteilung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c) Bebauungsplanentwurf "Neues Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne (O 53)“
hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat
Mainz-Oberstadt / der Bau- und Sanierungsausschuss befürworten, der Stadtrat beschließt
zu o.g. Bauleitplänen
Zu a) den Bebauungsplanentwurf auf der
Grundlage des mit dem ersten Preis ausgezeichneten
Wettbewerbsentwurfes des Büros Architekten Haehnig-Gemmeke mit
Fromm-Landschafts-architekten auszuarbeiten und ins Verfahren zu bringen
Zu b und c):
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss im FNP- Änderungsverfahrens
Nr. 13 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB,
2. Erneuter Aufstellungsbeschluss im
Bebauungsplanverfahren "O53" gem. § 2 Abs. 1
BauGB.
3. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
4. Durchführung der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB