Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2018 nach 2019
Vorlage
0382/2019
Aktenzeichen
/202102/17-18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2018 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) aus dem Haushaltsjahr 2018 Kenntnis.