Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2018 nach 2019
Vorlage
0382/2019
Aktenzeichen
/202102/17-18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2018 für
übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) aus dem Haushaltsjahr 2018
Kenntnis.