Betreff
Gremienbildungen;
hier: Ausschüsse und sonstige Gremien sowie Ferienparlament
Vorlage
0003/2019
Aktenzeichen
10 25 03/1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt gemäß § 44 GemO und spezialgesetzlicher Regelungen die Bildung nachfolgend aufgeführter Ausschüsse und sonstiger Gremien sowie die Einrichtung des Haupt- und Personalausschusses als „Ferienparlament:

 

 

a)      Ausschüsse:

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

Ausschuss für Frauenfragen

Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie

Bau- und Sanierungsausschuss

Haupt- und Personalausschuss

Jugendhilfeausschuss    (Pflichtausschuss)

Kulturausschuss

Nachbarschaftsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss    (Pflichtausschuss)

Schulträgerausschuss    (Pflichtausschuss)

Sozialausschuss

Sportausschuss

Städteausschuss Mainz-Wiesbaden

Stadtrechtsausschuss    (Pflichtausschuss)

Umlegungsausschuss    (Pflichtausschuss)

Vergabeausschuss

Verkehrsausschuss

Werkausschuss Entsorgungsbetrieb    (Pflichtausschuss)

Werkausschuss GWM    (Pflichtausschuss)

Werkausschuss KDZ    (Pflichtausschuss)

Wirtschaftsausschuss

 

 

b)     sonstige Gremien (gebildet durch den Stadtrat oder unter Beteiligung der Stadt Mainz):

 

Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Beirat für Migration und Integration

Beirat Job-Center für Arbeitsmarktintegration

Fluglärmbeirat Layenhof

Jury V.-O.-Stomps-Preis

Jury zur Verleihung des Preises zur Förderung Mainzer Bildender Künstler

Klimaschutzbeirat

Kuratorium Vergabe Gutenberg-Stipendien

Kuratorium Vergabe Gutenberg-Preis

Mainzer Seniorenbeirat

Mitgliederversammlung VHS

Psychiatriebeirat

Regionaltag Rheinhessen

Regionalvertretung Planungsgemeinschaft. Rheinhessen-Nahe

Theaterbeirat

Vorstand VHS

Zweckverband Layenhof/Münchwald

Zweckverband Lennebergwald

Zweckverband RNN

Zweckverband „Schulverband Schule Förderschwerpunkt motorische Entwicklung“

Zweckverbandsversammlung Wasserversorgungsverband Bodenheim

 

 

c)      Haupt- und Personalausschuss als „Ferienparlament“:

 

Der Stadtrat beauftragt den Haupt- und Personalausschuss entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Mainz bis zum Ende der Wahlperiode in sitzungsfreien Zeiten, besonders während der Schulferien oder bei längeren Zeitabständen zwischen Sitzungen des Stadtrates, anstelle des Stadtrates und der Ausschüsse Entscheidungen zu treffen, sofern es sich um übertragbare Aufgaben im Sinne des § 32 GemO handelt. Dies gilt auch für die Bekanntgabe von Eilentscheidungen gemäß § 48 GemO. Der Stadtrat legt jeweils fest, wann dies der Fall ist.