Betreff
Abstände zwischen Radfahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern (CDU)
Vorlage
1943/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

In Mainz dürfen seit einiger Zeit an etlichen Stellen Radfahrer auf der Straße fahren und teilen sich den Raum mit motorisierten Verkehrsteilnehmern wie etwa Autos oder Bussen. Auf den Straßen weisen Fahrrad-Piktogramme darauf hin. Zu finden sind diese etwa auf den Straßen „An der Goldgrube“, „Am Stiftswingert“ oder auch in der „Göttelmannstraße“. In der Allgemeinen Zeitung wurde Verkehrsdezernentin Katrin Eder mit der Aussage zitiert, dass Radwege häufig viel zu eng seien, während auf den Straßen genug Platz zur Verfügung stehe. Auch sei es für Radfahrer sicherer, wenn sie sich auf der normalen Fahrbahn bewegen. Dies wird jedoch von vielen anders gesehen.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Fall aus Frankfurt. Dort wurde ein Busfahrer vom Amtsgericht dazu verurteilt, 800 Euro Geldbuße zu zahlen, weil er beim Überholen einer 14-jährigen Radfahrerin nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten und einen schweren Sturz verursacht hatte. Vor Gericht sagte der Busfahrer, dass er sich genau an die weiße Linie des Fahrradstreifens gehalten habe. Dennoch sei die Radfahrerin gestürzt. Die Amtsrichterin argumentierte, dass der Busfahrer sich nicht durch die Fahrbahnmarkierung in Sicherheit wiegen durfte, weil man gerade bei jungen Radfahrern immer mit Irritationen zu rechnen habe. Je nach Situation müsse ein seitlicher Sicherheitsabstand von bis zu zwei Metern eingehalten werden. Dieser Fall ist durchaus auch für Mainz interessant, weil es auch hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die möglicherweise bei eigenen Radwegen nicht passieren würden.