In Mainz dürfen seit einiger Zeit an
etlichen Stellen Radfahrer auf der Straße fahren und teilen sich den Raum mit
motorisierten Verkehrsteilnehmern wie etwa Autos oder Bussen. Auf den Straßen
weisen Fahrrad-Piktogramme darauf hin. Zu finden sind diese etwa auf den
Straßen „An der Goldgrube“, „Am Stiftswingert“ oder auch in der „Göttelmannstraße“.
In der Allgemeinen Zeitung wurde Verkehrsdezernentin Katrin Eder mit der
Aussage zitiert, dass Radwege häufig viel zu eng seien, während auf den Straßen
genug Platz zur Verfügung stehe. Auch sei es für Radfahrer sicherer, wenn sie
sich auf der normalen Fahrbahn bewegen. Dies wird jedoch von vielen anders
gesehen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein
Fall aus Frankfurt. Dort wurde ein Busfahrer vom Amtsgericht dazu verurteilt,
800 Euro Geldbuße zu zahlen, weil er beim Überholen einer 14-jährigen
Radfahrerin nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten und einen schweren
Sturz verursacht hatte. Vor Gericht sagte der Busfahrer, dass er sich genau an
die weiße Linie des Fahrradstreifens gehalten habe. Dennoch sei die Radfahrerin
gestürzt. Die Amtsrichterin argumentierte, dass der Busfahrer sich nicht durch
die Fahrbahnmarkierung in Sicherheit wiegen durfte, weil man gerade bei jungen
Radfahrern immer mit Irritationen zu rechnen habe. Je nach Situation müsse ein
seitlicher Sicherheitsabstand von bis zu zwei Metern eingehalten werden. Dieser
Fall ist durchaus auch für Mainz interessant, weil es auch hier immer wieder zu
gefährlichen Situationen kommt, die möglicherweise bei eigenen Radwegen nicht
passieren würden.