Betreff
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (CDU)
Vorlage
1942/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Bäume, Hecken oder Sträucher zurückzuschneiden, wenn diese zu sehr auf öffentliche Straßen oder Wege ragen und dadurch den Verkehr stören oder gefährden. Die Stadt weist auf diese Pflicht regelmäßig hin. Gleichzeitig ist jedoch zu beobachten, dass sie auf ihren eigenen Grundstücken dieser Verpflichtung oftmals nicht nachkommt und etwa auf Wirtschaftswegen Sträuche und Äste von Bäumen weit auf den Weg reichen.