Betreff
Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“
Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“ zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG (Erschließungsträger) sowie der Mainzer Stadtwerke AG (Grundstückseigentümer)
Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“ zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG (Erschließungsträger) sowie der Mainzer Stadtwerke AG (Grundstückseigentümer)
Vorlage
1692/2018
Aktenzeichen
66 70 02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand/ der Ortsbeirat Mainz-Neustadt / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Wirtschaftsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt dem Abschluss des o. a. Erschließungsvertrages nach
§ 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen
(N 84)“ zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG
(Erschließungsträger) sowie der Mainzer Stadtwerke AG (Grundstückseigentümer)
zu.