Betreff
Zentrale Bußgeldstelle
hier: Aktualisierung der Zweckvereinbarung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Vorlage
1640/2018
Aktenzeichen
10 13 01 - 2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Abschluss der neuen Zweckvereinbarungen zwischen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sowie der Stadtverwaltung Mainz und dem Landkreis Alzey- Worms im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Kenntnis. In der aktualisierten Zweckvereinbarung regeln die Beteiligten, welche Bußgeldanalgelegenheiten die Zentrale Bußgeldstelle Mainz- Bingen für den Landkreis Alzey- Worms zusätzlich bearbeitet.

Für die Stadtverwaltung Mainz ergeben sich keine Änderungen.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der neuen Zweckvereinbarungen und ermächtigt die Verwaltung zur eigenständigen Anpassung der Zusatzvereinbarung im Einvernehmen der Beteiligten.

 

Die für die Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen notwendigen Haushaltsmittel sind vom Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport den jeweiligen Ämtern bereitzustellen, sofern sich diese nicht durch die Erstattung aus der Zweckvereinbarung im aktuellen Haushaltsjahr refinanzieren.