Betreff
persönl. Anfrage: Behinderung des Taxiverkehrs an Halteplätzen
Vorlage
1511/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der sogenannte Gelegenheitsverkehr in der Personenbeförderung durch Taxis ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Verkehrsangebotes.

Für ein reibungsloses Funktionieren ist die legale Bereitstellung der Taxen an Halteständen unerlässlich. Einerseits müssen Fahrgäste dort die Fahrzeuge auffinden, andererseits erfolgt die Auftragsvermittlung per Datenfunk auf Basis von GPS. Nicht am Halteplatz stehende Fahrzeuge werden nachrangig vermittelt.

In jüngerer Vergangenheit ist eine Zunahme der Fehlbelegung von Taxiständen zu beobachten. Besonders betroffen sind die Warteplätze am Augustusplatz, in der Holzhofstraße und der Großen Bleiche.

Neben dem allgemeinen Falschparken sind häufig auch Fehlinterpretationen von Sondergenehmigumgen (für eingeschränktes Halteverbot) und vereinzelt auch Sondergenehmigungen, welche das zeitlich begrenzte Halten auf Taxiständen erlaubt zu beobachten.