Der sogenannte
Gelegenheitsverkehr in der Personenbeförderung durch Taxis ist ein wichtiger
Bestandteil des öffentlichen Verkehrsangebotes.
Für ein reibungsloses
Funktionieren ist die legale Bereitstellung der Taxen an Halteständen
unerlässlich. Einerseits müssen Fahrgäste dort die Fahrzeuge auffinden,
andererseits erfolgt die Auftragsvermittlung per Datenfunk auf Basis von GPS.
Nicht am Halteplatz stehende Fahrzeuge werden nachrangig vermittelt.
In jüngerer Vergangenheit ist
eine Zunahme der Fehlbelegung von Taxiständen zu beobachten. Besonders
betroffen sind die Warteplätze am Augustusplatz, in der Holzhofstraße und der
Großen Bleiche.
Neben dem allgemeinen
Falschparken sind häufig auch Fehlinterpretationen von Sondergenehmigumgen (für
eingeschränktes Halteverbot) und vereinzelt auch Sondergenehmigungen, welche
das zeitlich begrenzte Halten auf Taxiständen erlaubt zu beobachten.