Die Antwort
der Verwaltung auf die Frage 1029/2018 zur Parkraumbewirtschaftung /
Anwohnerparken in Mainz war in vielerlei Hinsicht unbefriedigend.
Wie die
„engen rechtlichen Vorgaben“ in der Zone 06 erfüllt wurden, bleibt ebenso
unklar wie die angebliche Nichterfüllung dieser Kriterien in benachbarten
Straßenzügen. Weiterhin blieb offen, ob und wann und in welchem Rhythmus
weitere Nacherhebungen erfolgen. Orts- und sachkundige Bürger haben zudem
überzeugend dargelegt, dass in der Anwohnerzone 06 die Anwohner über mehr als
ausreichend eigene Parkplätze verfügen. Demnach verfügen rund 250 Häuser über
drei oder mehr eigene Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Das ergibt rund
750 Stellplätze, während die Verwaltung nach eigener Auskunft 412 Parkausweise
für das Abstellen an den Straßen in der Zone ausgegeben hat, an denen rund 900
Fahrzeuge abgestellt werden könnten. Das zeigt ein Missverhältnis, das ein
Aufrechterhalten der Parkzone 06 unverhältnismäßig und nicht in Einklang mit
den geltenden Regelungen erscheinen lässt.
Die
Erhebung aus 2010 hat eine Anwohnerparkzone 06 ergeben, die verhindert sollte,
dass die Bahn-Pendler die Privaten Straßen um den Südbahnhof nicht zustellen.
Heute ist ein neuer Parkdruck hinzugekommen: Berufspendler der Firma BioNTech
und dem KKM, sowie durch Besucher Veranstaltungen des Tennisvereins (TSC
Mainz).