Dem
Text des Beschlusses des Stadtrates vom 02.12.2015 (Vorlage 1771/2015/1) zur
Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer
Deponie der Deponieklassen DK I und DK II im o.g. Steinbruchgelände kann
folgendes Zitat entnommen werden:
„Dabei
beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur
Wohnbebauung. Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der
Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen. Auf eine
Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung
wird verzichtet.“
Nach
Offenlage der Antragsunterlagen und Gutachten im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens ergeben sich nunmehr die folgenden Rückfragen an die
Verwaltung bzw. den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz: