Betreff
Bauleitplanverfahren "Oberer Dorfgraben (L 72)" (Planstufe I)
Bebauungsplanentwurf "Oberer Dorfgraben (L 72)"
hier:
- erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahrengemäß § 13 a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB gem. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
Bebauungsplanentwurf "Oberer Dorfgraben (L 72)"
hier:
- erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahrengemäß § 13 a BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB gem. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
Vorlage
1248/2018
Aktenzeichen
26 Lau 72
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim /der Bau-
und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu o.g.
Bauleitplanentwurf
1.
den
erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
2.
das
Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,
3.
die
Vorlage in Planstufe I,
4.
die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren durchzuführen,
5.
auf
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten
6.
die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.