Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0904/2018 - FDP;
hier: Einrichtung WLAN-Hotspot
Vorlage
1120/2018
Aktenzeichen
80.03
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Im Bereich der Mainzer Innenstadt besteht bereits ein großes Netz von öffentlichen, kostenfrei nutzbaren WLAN-Hotspots. Das durch eine Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke AG, die Mainzer Breitband GmbH, betriebene Netz erstreckt sich bereits über die folgenden Bereiche: Der Vorplatz des Hauptbahnhofes, der Schillerplatz, die Ludwigsstraße, der Gutenbergplatz, der Marktplatz, der Liebfrauenplatz, die Fischtorstraße, Höfchen und die Pfandhausstraße.

 

In den kommenden Monaten und Jahren ist ein weiterer Ausbau des bestehenden Netzes von WLAN-Hotspots der Mainzer Breitband GmbH angestrebt. Dieser Ausbau ist jedoch sehr kostenintensiv. Daher wird geprüft, ob aus der privaten Wirtschaft Sponsoren für den Ausbau gewonnen werden können. Auch aus Sicht der Verwaltung ist ein flächendeckender Ausbau des kostenfreien WLANs der Mainzer Breitband GmbH, dem bisherigen Anbieter des öffentlichen WLAN-Netzes, erstrebenswert. Nur so entsteht die Möglichkeit eines flächendeckenden homogenen Netzes und die damit verbundene Integration der bisherigen Hotspots.

Aus Sicht der Verwaltung ist es zunächst zwingend zu vermeiden doppelte Strukturen aufzubauen, sondern ein homogenes Netz einer flächendeckenden WLAN-Versorgung voranzutreiben.

 

Eine Installation eines WLAN-Hotspots am Gebäude der Ortsverwaltung Mombach („Bürgermeisterei“) unter Inanspruchnahme des Förderprogrammes „wifi4rlp“ ist derzeit nicht zu realisieren. Dies begründet sich in mehreren Aspekten.

Die bestehenden Infrastrukturen im betreffenden Gebäude sind nicht ausreichend für den Betrieb eines solchen Hotspots. Es wird eine Cat6-Verkabelung im Gebäude bis maximal fünf Meter vor den zu installierenden Hotspot in den Förderrichtlinien gefordert. Im Gebäude besteht zum heutigen Zeitpunkt lediglich eine 2 MBit/s-Versorgung in das Verwaltungsnetz der Stadtverwaltung, sowie eine Cat5-Verkabelung. Die infrastrukturellen Umbaukosten im Gebäude selbst werden nicht von der Förderung erfasst. Ein solches Gebäude ist nach den Richtlinien nicht förderfähig. Zudem wäre der WLAN-Hotspot im Außenbereich des Gebäudes anzubringen, da nur dann ein Anspruch auf Fördermittel des Projektes „wifi4rlp“ besteht, wenn das WLAN-Netz 24 Stunden täglich für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht.

 

Außerdem  ist lediglich die Inanspruchnahme einer Förderung pro Gebietskörperschaft möglich. Das bedeutet in diesem Falle, dass nur ein Förderantrag gestellt werden kann und dies eine einmalige Zuwendung in Höhe von 500,00 € gezahlt würde. Somit wären Anträge für andere Vororte hinfällig und ein Ausbau müsste vollständig durch die Stadtverwaltung getragen werden.

Die monatlich anfallenden Betriebskosten sind nicht förderfähig und müssen daher von der Kommune getragen werden.

Für die Installation eines weiteren Hotspots würden folgende Kosten anfallen:

Bei einem Indoorgerät der günstigsten Kategorie einmalig 178,50 € zzgl. 10,71 € mtl. Betriebskosten.
Bei einem Outdoorgerät der günstigsten Kategorie einmalig 392,70 € zzgl. 17,85 € mtl. Betriebskosten.
Hinzukommen noch eine Pauschale zur Ortserkundung pro Hotspot in Höhe von 107,10 € sowie einmalige Montagekosten in Höhe von 81,04 €, sowie je Hotspot monatliche Kosten für den Internetanschluss in Höhe von 34,51 €. 

Dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften stehen keine Mittel zur Verfügung um dauerhaft öffentliche WLAN-Hotspots zu fördern oder zu finanzieren.