hier: Einrichtung WLAN-Hotspot
Im
Bereich der Mainzer Innenstadt besteht bereits ein großes Netz von öffentlichen,
kostenfrei nutzbaren WLAN-Hotspots. Das durch eine Tochtergesellschaft der
Mainzer Stadtwerke AG, die Mainzer Breitband GmbH, betriebene Netz erstreckt
sich bereits über die folgenden Bereiche: Der Vorplatz des Hauptbahnhofes, der
Schillerplatz, die Ludwigsstraße, der Gutenbergplatz, der Marktplatz, der
Liebfrauenplatz, die Fischtorstraße, Höfchen und die Pfandhausstraße.
In den
kommenden Monaten und Jahren ist ein weiterer Ausbau des bestehenden Netzes von
WLAN-Hotspots der Mainzer Breitband GmbH angestrebt. Dieser Ausbau ist jedoch
sehr kostenintensiv. Daher wird geprüft, ob aus der privaten Wirtschaft
Sponsoren für den Ausbau gewonnen werden können. Auch aus Sicht der Verwaltung
ist ein flächendeckender Ausbau des kostenfreien WLANs der Mainzer Breitband
GmbH, dem bisherigen Anbieter des öffentlichen WLAN-Netzes, erstrebenswert. Nur
so entsteht die Möglichkeit eines flächendeckenden homogenen Netzes und die
damit verbundene Integration der bisherigen Hotspots.
Aus
Sicht der Verwaltung ist es zunächst zwingend zu vermeiden doppelte Strukturen
aufzubauen, sondern ein homogenes Netz einer flächendeckenden WLAN-Versorgung
voranzutreiben.
Eine
Installation eines WLAN-Hotspots am Gebäude der Ortsverwaltung Mombach
(„Bürgermeisterei“) unter Inanspruchnahme des Förderprogrammes „wifi4rlp“ ist
derzeit nicht zu realisieren. Dies begründet sich in mehreren Aspekten.
Die
bestehenden Infrastrukturen im betreffenden Gebäude sind nicht ausreichend für
den Betrieb eines solchen Hotspots. Es wird eine Cat6-Verkabelung im Gebäude
bis maximal fünf Meter vor den zu installierenden Hotspot in den
Förderrichtlinien gefordert. Im Gebäude besteht zum heutigen Zeitpunkt
lediglich eine 2 MBit/s-Versorgung in das Verwaltungsnetz der Stadtverwaltung,
sowie eine Cat5-Verkabelung. Die infrastrukturellen Umbaukosten im Gebäude
selbst werden nicht von der Förderung erfasst. Ein solches Gebäude ist nach den
Richtlinien nicht förderfähig. Zudem wäre der WLAN-Hotspot im Außenbereich des
Gebäudes anzubringen, da nur dann ein Anspruch auf Fördermittel des Projektes
„wifi4rlp“ besteht, wenn das WLAN-Netz 24 Stunden täglich für die Bürgerinnen
und Bürger zur Verfügung steht.
Außerdem ist lediglich die Inanspruchnahme einer
Förderung pro Gebietskörperschaft möglich. Das bedeutet in diesem Falle, dass
nur ein Förderantrag gestellt werden kann und dies eine einmalige Zuwendung in
Höhe von 500,00 € gezahlt würde. Somit wären Anträge für andere Vororte
hinfällig und ein Ausbau müsste vollständig durch die Stadtverwaltung getragen
werden.
Die
monatlich anfallenden Betriebskosten sind nicht förderfähig und müssen daher
von der Kommune getragen werden.
Für die
Installation eines weiteren Hotspots würden folgende Kosten anfallen:
Bei
einem Indoorgerät der günstigsten Kategorie einmalig 178,50 € zzgl. 10,71 €
mtl. Betriebskosten.
Bei einem Outdoorgerät der günstigsten Kategorie einmalig 392,70 € zzgl. 17,85
€ mtl. Betriebskosten.
Hinzukommen noch eine Pauschale zur Ortserkundung pro Hotspot in Höhe von
107,10 € sowie einmalige Montagekosten in Höhe von 81,04 €, sowie je Hotspot
monatliche Kosten für den Internetanschluss in Höhe von 34,51 €.
Dem Amt
für Wirtschaft und Liegenschaften stehen keine Mittel zur Verfügung um
dauerhaft öffentliche WLAN-Hotspots zu fördern oder zu finanzieren.