Betreff
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Bereich südlich der Ludwigsstraße (A 273 S)
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 88 Abs. 1 und 2 LBauO Rheinland-Pfalz in
Verbindung mit § 24 GemO Rheinland-Pfalz
Vorlage
0925/2018
Aktenzeichen
61/61 60 Alt LU 02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand/ der Ortsbeirat Mainz-Altstadt/ der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt

                                                                    

die "Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Bereich Südlich der Ludwigsstraße“ gemäß § 88 Abs.1 und 2 LBauO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 24 GemO Rheinland-Pfalz.