Betreff
Rechtmäßigkeit des Brückenbaus am Autobahnkreuz Mainz-Süd (ÖDP)
Vorlage
0433/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) baut zur Zeit im Autobahnkreuz Mainz-Süd an einer neuen Brücke der A 60 über die A 63. Als Rechtsgrundlage für den Bau beruft sich der LBM auf ein im Jahre 2013 durchgeführtes „Abstimmungsverfahren“. Gemäß dem in diesem Verfahren vom LBM erlassenen „Entbehrlichkeitsbescheid“ vom 09.07.2013 war „die Erneuerung des beste­henden Überführungsbauwerks im Autobahnkreuz Mainz-Süd (A 60 /A 63) mit Hilfe eines Behelfsbauwerks“ beabsichtigt. Es war vorgesehen, neben der zu erneuernden Brücke ein „Behelfsbauwerk“ zu errichten, „welches auch in die Planung für den sechsstreifigen Ausbau der A 60 vom Autobahnkreuz Mainz-Süd bis zur Anschlussstelle Mainz-Finthen mit integriert wird“. Das Behelfsbauwerk sollte jedoch nach erfolgter Erneuerung des vorhandenen Kreuzungsbauwerks vorerst nicht unter Verkehr genommen und ggf. abgerissen werden.

 

Die Stadt Mainz hatte der Brückenerneuerung mit einem Schreiben vom 03.06.2013 zugestimmt, in dem unter anderem ausgeführt ist:

 

„Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Einvernehmen der Stadt Mainz kein Präjudiz zum Bau der Behelfsbrücke hinsichtlich eines sechsspurigen Vollausbaus der BAB A 60 zwischen AK Mainz Süd und AD Mainz verbunden sein kann.“

 

und

 

„Auch halten wir es für erforderlich, eine Rückbauverpflichtung vorzusehen. Dies für den Fall, dass der weitere Ausbau der A 60 wider Erwarten nicht oder mit zeitlicher Verzögerung weiter betrieben wird.“

 

Dementsprechend ist in dem Entbehrlichkeitsbescheid des LBM ausgeführt:

 

„Sollte die Planung zum Ausbau der A 60 wider Erwarten aufgegeben oder mit erheblicher Zeitverzögerung betrieben werden, verpflichtet sich der Straßenbaulastträger zum Rückbau.“

 

Nach den aktuellen Plänen des LBM wird nun aber ein Überführungsbauwerk errichtet, welches 13,40 m breiter und 28,3 m länger als die bisherige vierspurige Autobahnbrücke ausfallen, für insgesamt sechs Fahrspuren, Mittelstreifen und zwei Standspuren dimensioniert sein und statt der ursprünglich vorgesehenen 6 bis 7 Millionen € nunmehr 15 oder gar 16,7 Millionen € kosten soll. Über die geänderten Planungen wurde die Stadt Mainz nicht informiert.

 

Außerdem werden durch diesen Brückenbau die von allen zuständigen Gremien der Stadt Mainz geforderten Alternativen zu der von der Verwaltung favorisierten Planung des sechsspuri­gen Ausbaus der A 60, nämlich Tieferlegung oder Einhausung, untergraben. Hierzu führte der Leiter der Dienststelle Worms des LBM in zwei Schreiben an die Initiative lebenswerteres Marienborn vom 03.03.2017 und 20.06.2017 u.a. Folgendes aus:

 

„Grundsätzlich wäre eine Einhausung noch möglich. Eine Tieferlegung wäre jedoch wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Ersatzbrücken würden ihre Funktion verlieren und müssten abgerissen werden."

 

und

 

"Grundsätzlich sind die untersuchten Varianten 1-3 (Verlegung des AK, Einhausung und Tieferlegung) mit enormem Aufwand umsetzbar. Bund und Land verfolgen aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen den so genannten Verwaltungsentwurf…“ (der weder Einhausung noch Tieferlegung vorsieht).

 

Dies bedeutet letztlich, dass durch den jetzigen Brückenbau eine Tieferlegung der A 60 tech­nisch und eine Einhausung wirtschaftlich unmöglich gemacht werden. Die von der Stadt Mainz am 03.06.2013 geforderte Vermeidung eines Präjudiz' wird ignoriert.

 

Für das jetzt begonnene Bauwerk liegt demnach eine Zustimmung der Stadt Mainz nicht (mehr) vor. Ein Behelfsbauwerk ist nicht mehr vorgesehen; die Rückbauverpflichtung geht ins Leere. Das Präjudiz wird geschaffen. Anstelle der Erneuerung des Überführungsbauwerks, auf die sich das Schreiben vom 03.06.2013 bezog, wird nun eine ca. 100 m lange Autobahnbrücke für 6 + 2 Spuren bis einschließlich Schwarzdecke gebaut.