Der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
baut zur Zeit im Autobahnkreuz Mainz-Süd an einer neuen Brücke der A 60 über
die A 63. Als Rechtsgrundlage für den Bau beruft sich der LBM auf ein im Jahre
2013 durchgeführtes „Abstimmungsverfahren“. Gemäß dem in diesem Verfahren vom
LBM erlassenen „Entbehrlichkeitsbescheid“ vom 09.07.2013 war „die Erneuerung des
bestehenden Überführungsbauwerks im Autobahnkreuz Mainz-Süd (A 60 /A 63) mit
Hilfe eines Behelfsbauwerks“ beabsichtigt. Es war vorgesehen, neben der zu
erneuernden Brücke ein „Behelfsbauwerk“ zu errichten, „welches auch in die
Planung für den sechsstreifigen Ausbau der A 60 vom Autobahnkreuz Mainz-Süd bis
zur Anschlussstelle Mainz-Finthen mit integriert wird“. Das Behelfsbauwerk
sollte jedoch nach erfolgter Erneuerung des vorhandenen Kreuzungsbauwerks
vorerst nicht unter Verkehr genommen und ggf. abgerissen werden.
Die Stadt Mainz hatte der
Brückenerneuerung mit einem Schreiben vom 03.06.2013 zugestimmt, in dem unter
anderem ausgeführt ist:
„Wir weisen daher ausdrücklich darauf
hin, dass mit dem Einvernehmen der Stadt Mainz kein Präjudiz zum Bau der Behelfsbrücke
hinsichtlich eines sechsspurigen Vollausbaus der BAB A 60 zwischen AK Mainz Süd
und AD Mainz verbunden sein kann.“
und
„Auch halten wir es für erforderlich,
eine Rückbauverpflichtung vorzusehen. Dies für den Fall, dass der weitere
Ausbau der A 60 wider Erwarten nicht oder mit zeitlicher Verzögerung weiter
betrieben wird.“
Dementsprechend ist in dem
Entbehrlichkeitsbescheid des LBM ausgeführt:
„Sollte die Planung zum Ausbau der A
60 wider Erwarten aufgegeben oder mit erheblicher Zeitverzögerung betrieben
werden, verpflichtet sich der Straßenbaulastträger zum Rückbau.“
Nach den aktuellen Plänen des LBM
wird nun aber ein Überführungsbauwerk errichtet, welches 13,40 m breiter und
28,3 m länger als die bisherige vierspurige Autobahnbrücke ausfallen, für
insgesamt sechs Fahrspuren, Mittelstreifen und zwei Standspuren dimensioniert
sein und statt der ursprünglich vorgesehenen 6 bis 7 Millionen € nunmehr 15
oder gar 16,7 Millionen € kosten soll. Über die geänderten Planungen wurde die
Stadt Mainz nicht informiert.
Außerdem werden durch diesen
Brückenbau die von allen zuständigen Gremien der Stadt Mainz geforderten
Alternativen zu der von der Verwaltung favorisierten Planung des sechsspurigen
Ausbaus der A 60, nämlich Tieferlegung oder Einhausung, untergraben. Hierzu
führte der Leiter der Dienststelle Worms des LBM in zwei Schreiben an die
Initiative lebenswerteres Marienborn vom 03.03.2017 und 20.06.2017 u.a.
Folgendes aus:
„Grundsätzlich wäre eine Einhausung
noch möglich. Eine Tieferlegung wäre jedoch wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Die Ersatzbrücken würden ihre Funktion verlieren und müssten abgerissen
werden."
und
"Grundsätzlich sind die
untersuchten Varianten 1-3 (Verlegung des AK, Einhausung und Tieferlegung) mit
enormem Aufwand umsetzbar. Bund und Land verfolgen aus bautechnischen und
wirtschaftlichen Gründen den so genannten Verwaltungsentwurf…“ (der weder
Einhausung noch Tieferlegung vorsieht).
Dies bedeutet letztlich, dass durch
den jetzigen Brückenbau eine Tieferlegung der A 60 technisch und eine
Einhausung wirtschaftlich unmöglich gemacht werden. Die von der Stadt Mainz am
03.06.2013 geforderte Vermeidung eines Präjudiz' wird ignoriert.
Für das jetzt begonnene Bauwerk liegt
demnach eine Zustimmung der Stadt Mainz nicht (mehr) vor. Ein Behelfsbauwerk
ist nicht mehr vorgesehen; die Rückbauverpflichtung geht ins Leere. Das
Präjudiz wird geschaffen. Anstelle der Erneuerung des Überführungsbauwerks, auf
die sich das Schreiben vom 03.06.2013 bezog, wird nun eine ca. 100 m lange
Autobahnbrücke für 6 + 2 Spuren bis einschließlich Schwarzdecke gebaut.