Betreff
Lärmminderungsplanung Mainz (ÖDP)
Vorlage
0429/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Mainzer Stadtrat hat auf seiner Sitzung vom 25.05.2016 den aktuellen Lärmaktionsplan beschlossen. Die dazugehörige Lärmkartierung stammt wiederum aus dem Jahr 2013 (August).

 

Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen. Gemäß § 47c (1) muss die Lärmkartierung alle fünf Jahre aktualisiert werden, nach § 47d (5) müssen auch die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.