Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 nach 2018
Vorlage
0348/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2017 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen (Anlage 2) sowie der übertragbaren Verpflichtungsermächtigungen

(Anlage 3) aus dem Haushaltsjahr 2017 Kenntnis.