Betreff
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Bereich Römerpassage / Lotharstraße (A 270 S)";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 88 Abs. 1 und 2 LBauO Rheinland-Pfalz in
Verbindung mit § 24 GemO Rheinland-Pfalz
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 88 Abs. 1 und 2 LBauO Rheinland-Pfalz in
Verbindung mit § 24 GemO Rheinland-Pfalz
Vorlage
0319/2018
Aktenzeichen
61 60 Alt R 02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand/ der Ortsbeirat Mainz-Altstadt/ der Bau-
und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt
die "Satzung über die Gestaltung
baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Bereich
Römerpassage / Lotharstraße (A 270 S)" gemäß § 88 Abs.1
und 2 LBauO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 24 GemO Rheinland-Pfalz mit
zeitlich unbegrenzter Geltungsdauer .