Betreff
Unberechtigter Autoverkehr Heuerstraße Kreuzung Rheinhessenstraße (FW-G)
Vorlage
0295/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Die Anliegerstraße Heuerstrasse am Ortsausgang Hechtsheim Kreuzung Rheinhessenstraße wird wöchentlich von 4592 Fahrzeugen unberechtigt benutzt. Rund 98 Prozent der Fahrzeuge biegen dabei verkehrswidrig von der Rheinhessenstraße in die Heuerstrasse oder umgekehrt ab. Es handelt sich hierbei um einen Teilabschnitt der Heuerstraße, der nur von landwirtschaftlichem Verkehr und den Anliegern der Aussiedlerhöfe zum Befahren freigegeben ist. Als Grundlage dient der Bebauungsplan HE69. In diesem wurde ausdrücklich von seitens der Stadt auf die Errichtung eines teuren Lärmschutzes entlang der Heuerstrasse verzichtet mit der Begründung, die Heuerstrasse werde für den Kraftfahrzeugverkehr von der Rheinhessenstraße abgehängt. Die Stadt Mainz hat die Verantwortung, den im Bebauungsplan festgelegten Zustand, d.h. die Sperrung des Durchgangsverkehrs, herzustellen.