Die Anliegerstraße Heuerstrasse am Ortsausgang Hechtsheim
Kreuzung Rheinhessenstraße wird wöchentlich von 4592 Fahrzeugen unberechtigt
benutzt. Rund 98 Prozent der Fahrzeuge biegen dabei verkehrswidrig von der
Rheinhessenstraße in die Heuerstrasse oder umgekehrt ab. Es handelt sich
hierbei um einen Teilabschnitt der Heuerstraße, der nur von landwirtschaftlichem
Verkehr und den Anliegern der Aussiedlerhöfe zum Befahren freigegeben ist. Als
Grundlage dient der Bebauungsplan HE69. In diesem wurde ausdrücklich von
seitens der Stadt auf die Errichtung eines teuren Lärmschutzes entlang der
Heuerstrasse verzichtet mit der Begründung, die Heuerstrasse werde für den
Kraftfahrzeugverkehr von der Rheinhessenstraße abgehängt. Die Stadt Mainz hat
die Verantwortung, den im Bebauungsplan festgelegten Zustand, d.h. die Sperrung
des Durchgangsverkehrs, herzustellen.