Betreff
Bausachverständige für städtische Projekte (FW-G)
Vorlage
0222/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Jedem privaten Bauträger wird empfohlen, sich vor und auch während der Bauphasen externe Expertise in Form eines Bausachverständigen einzuholen. Auch vor dem Hintergrund der offenkundigen Mängel, die beispielsweise in der Bauphase des Taubertsbergbades aufgetreten sind, fragen wir an, wie dies bei der Stadt und ihren Tochterfirmen gehandhabt wird.