Betreff
Bausachverständige für städtische Projekte (FW-G)
Vorlage
0222/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)
Jedem privaten
Bauträger wird empfohlen, sich vor und auch während der Bauphasen externe
Expertise in Form eines Bausachverständigen einzuholen. Auch vor dem
Hintergrund der offenkundigen Mängel, die beispielsweise in der Bauphase des
Taubertsbergbades aufgetreten sind, fragen wir an, wie dies bei der Stadt und
ihren Tochterfirmen gehandhabt wird.